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Ferienstätten

Wir heißen Sie in unseren Ferienstätten herzlich willkommen!

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Geförderter Familienurlaub für Thüringen

Familien mit kleinem Geldbeutel können sich Ihren Heimaturlaub fördern lassen. Sie brauchen nur 20% des regulären Urlaubspreises für die Übernachtung und Verpflegung zahlen. Diese Förderung läuft bis zum 31.12. 2023. Reservieren Sie sich Ihren Familienurlaub. Die Teams in den Ferienstätten unterstützen Sie bei der Antragstellung. 
 

Voraussetzungen für den geförderten Urlaub von Familien

Hauptwohnsitz in Thüringen und mindestens ein mitreisendes minderjähriges Kind | Geringes Einkommen | Familienmitglied mit Behinderung (Eltern und Kinder) – Behindertengrad von mindestens 50 | Familien, in denen Elternteile Pflegeverantwortung tragen (mindestens 6 Monate, bis zum 2. Grad verwandt und verschwägert) 

#rettetfamilienferienstätten 

Die Bundesregierung plant, die im Haushalt vorgesehene Förderung von Familienerholung zu kürzen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung e.V. (BAG FE e.V.) appelliert an die Bundesregierung, um den Erhalt der gemeinnützigen Familienferienstätten zu gewährleisten.  Die BAG FE e.V. hat eine Petition veröffentlicht. Jede Stimme zählt. 
 

Angebote der Familienerholung und Familienbildung 2023