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Familienerholung in Thüringen

Familienerholung in Thüringen

Es können grundsätzlich alle Familien an den Angeboten der Familienferienstätten teilnehmen.

Voraussetzungen für einen geförderten Familienaufenthalt*:

Gefördert werden Familien mit Hauptwohnsitz in Thüringen, die Leistungen nach SGB II, SGB XII, Wohngeldgesetz oder nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (Kindergeldzuschlag) bzw. vergleichbare Leistungen beziehen oder eine Einschätzung des zuständigen Jugendamtes über den Förderbedarf für Familien in besonders schwierigen Lebenssituationen.

Ablauf für Familien mit Unterstützungsbedarf:

  • Anfrage von freien Plätzen im Rahmen der Förderung Familienerholung bei den Ferienstätten
  • Vorlage des aktuellen Bescheids bei der Ferienstätte
  • Verbindliche Anmeldung
  • Zahlung des Eigenbeitrags an die Ferienstätte im Vorfeld
  • Anreise zum mehrtägigen Angebot mit Übernachtung, Vollverpflegung sowie Teilnahme an Programmen

Eigenanteil der Familien mit Unterstützungsbedarf (2019):

  • 4,80 EUR/Tag für Erwachsene,
  • 4,10 EUR/Tag für Jugendliche von 14 bis 17 Jahre
  • 3,80 EUR/Tag für Kinder von 6 bis 13 Jahren
  • 3,10 EUR/Tag für Kinder von 0 bis 5 Jahren
  • An- und Abreisekosten

Angebote der Familienerholung und Familienbildung 2023

Alle Angebote gelten vorbehaltlich der Förderung durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familien des Freistaates Thüringen